Ein Gastbeitrag von Frank W. Haubold
Medial weitgehend unbeachtet, erschien dieser Tage das BKA-Bundeslagebild „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ für das Jahr 2021.
Die gute Nachricht ist, dass die Zahl der tatverdächtigen Zuwanderer gegenüber dem Vorjahr von 136.588 auf 127.489 gesunken ist (-6,7 Prozent). Hier ist allerdings von einer erheblichen Dunkelziffer auszugehen, da die Statistik nur die aufgeklärten Fälle enthält, bei denen ein Tatverdächtiger oder mehrere ermittelt wurden.
Die weniger gute Nachricht ist, dass dies immerhin 7,1 Prozent aller Tatverdächtigen sind, während der Bevölkerungsanteil der entsprechenden Klientel je nach Quelle zwischen 2,2 und 2,3 Prozent liegt. In diesem Bereich herrscht im Übrigen eine erhebliche Zahlen- und Begriffsverwirrung, denn während das BKA von „Zuwanderern“ spricht, hat sich die Politik für den wohlklingenderen Terminus „Schutzsuchende“ entschieden. Auch die Zahlen differieren, denn die Bundesregierung geht in einer offiziellen Verlautbarung von etwa 1,84 Millionen Schutzsuchenden aus, während das Statistische Bundesamt 1,93 Millionen ausweist.
Interessant ist das krasse Missverhältnis zwischen tatsächlich Asylberechtigten gemäß Art. 16a GG (43.684) und der oben genannten Gesamtzahl, die sich überwiegend aus einer hohen Zahl von anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten ergibt.
Noch einmal überproportional ist der Anteil tatverdächtiger Zuwanderer in den Bereichen Straftaten gegen das Leben (12,8 Prozent aller Tatverdächtigen), Vermögens- und Fälschungsdelikte (9,6 Prozent), Diebstahl (9,1 Prozent), Rohheitsdelikte (8,4 Prozent) und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (7,6 Prozent).
Auf die Herkunftsländer der Tatverdächtigen bezogen, ergibt sich auch 2021 das gewohnte Bild: Während bei den zuwanderungsstärksten Ländern (Syrien, Afghanistan, Irak) der Tatverdächtigenanteil geringer ist als der Zuwandereranteil, wurde bei den Maghreb-Staaten (Algerien, Marokko, Tunesien) sowie anderen afrikanischen Herkunftsländern (Somalia, Gambia, Nigeria, Guinea) eine weit überproportionale Zahl von Tatverdächtigen registriert. Auch Georgien fällt in dieser Beziehung schon seit Jahren unrühmlich auf, ohne dass die Politik die notwendigen Konsequenzen zieht. Zwar hatte der Bundestag Georgien und die Maghreb-Staaten mit Mehrheit zu „sicheren Herkunftsländern“ erklärt, aber die grünen Paten importierter Krimineller (anders kann man das ideologisch motivierte Verhalten der Bündnisgrünen nun einmal nicht deuten) verhinderten inzwischen schon zum wiederholten Mal im Bundesrat die Umsetzung.
Während die Mehrzahl der mutmaßlich von Zuwanderern verübten Delikte leicht rückläufig ist, fällt im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung eine deutliche Steigerung von 20,8 Prozent auf (von 5.719 auf 6.906). Auch die Zahl der registrierten Tatverdächtigen in diesem Bereich stieg um 20 Prozent (von 5.185 auf 6.224). Eine konkrete Aufschlüsselung auf einzelne Delikte (z. B. Vergewaltigung) findet sich im Bundeslagebild nicht.
Im Bereich der Täter-Opfer-Beziehung bot sich auch 2021 das inzwischen leider schon gewohnte Bild, wonach deutsche Staatsbürger weitaus häufiger Opfer von Gewaltstraftaten von Zuwanderern werden als umgekehrt. Zitat: „Unter den insgesamt 83.426 Opfern von Straftaten mit tatverdächtigen Zuwanderern/Zuwanderinnen befanden sich 40.593 Deutsche und damit 3,3 Prozent weniger als im Vorjahr (2020: 41.974). Der Anteil der deutschen Opfer lag somit bei 48,7 Prozent (2020: 47,2 Prozent).“ Umgekehrt wurden 11.107 Zuwanderer Opfer einer Straftat mit mindestens einem deutschen Tatverdächtigen.
Durchaus dramatisch stellt sich diesbezüglich die Entwicklung im Bereich der Straftaten gegen das Leben dar. Hier fielen 140 Deutsche entsprechenden Delikten zum Opfer (2020: 103), was einer Steigerung von 35,9 Prozent entspricht. Davon wurden 18 Personen Opfer einer vollendeten Tat (2020: 12). Umgekehrt wurden 42 Zuwanderer Opfer von Taten, an denen mindestens ein Deutscher beteiligt war (2020: 46). Davon wurden drei Personen Opfer einer vollendeten Tat (2020: 6).
Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden 2.496 Deutsche Opfer einer Tat mit mindestens einem/einer tatverdächtigen Zuwanderer/Zuwanderin (2020: 2.543). Umgekehrt wurden 120 Zuwanderer Opfer einer entsprechenden Straftat mit mindestens einem tatverdächtigen Deutschen. Das entspricht einem Verhältnis von 20,8 zu 1!
Fazit
Dass die seit 2015 politmedial verbreitete Behauptung „Flüchtlinge nicht krimineller als Deutsche“ ins Reich der Propagandamärchen zu verweisen ist, wird heute kaum noch bestritten. Mehr als nur bedenklich ist jedoch der Umstand, dass trotz bekannter Schwerpunkte (Herkunftsländer, Deliktgruppen) politisch wenig bis nichts unternommen wird, um die eigenen Bürger vor Zuwandererkriminalität zu schützen. Das betrifft sowohl den seit 2015 im Grunde nicht vorhandenen Schutz der Staatsgrenzen, die Einstufung als sichere Herkunftsländer, als auch die Abschiebung von Straftätern. Den Preis bezahlen die gesetzestreuen Bürger, Deutsche wie Migranten, die Jahr für Jahr Opfer von verübten Gewaltstraftaten von Zuwanderern werden.
Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.
Text: Gast